Liebe Foren Gemeinde,
mir hängt das Thema auch schon zum Halse raus und ich entschuldige mich gleich am Anfang dafür, dass ich (wohnortbedingt) nichts konstruktiveres beitragen kann im Moment.
Mich beschäftigt eine Frage und ich finde im Netz keine eindeutige Antwort. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich kann, obwohl ich im Raum Berlin lebe, bei der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern bestimmte Ausnahme Regeln in Anspruch nehmen. Einerseits darf ich beruflich bedingt einreisen und auch dort übernachten, andererseits darf ich auch als Bootseigner mit Liegeplatz nach MV einreisen.
https://www.regierung-mv.de/service/Cor ... nd-Reisen/
Allerdings bin ich nicht sicher, ob ich mich in diesem Fall auch mal für ein paar Stunden mit der am Meerforellenrute an den Strand stellen darf. Natürlich allein. Bisher habe ich mich nicht getraut. Aber wenn die aktuelle Kältewelle vorbei ist, wird es bestimmt spannend an der Küste...
Weiß jemand mehr? Wie würdet ihr die Gesetzeslage da interpretieren? Ich mag nichts falsch machen, beziehungsweise habe ich auch keine Lust, beim Angeln ständig an irgendwelche Kontrollen denken zu müssen.
Danke für eure Meinungen und Tipps.
netzfisch