Moin Ingo,Mandal hat geschrieben:zu: ab 8cm Klingenlänge,einhändig zu bedienen und feststellbar gibs ne Regellung(kleiner Waffenschein ab 01.04.2008)Micha hat geschrieben:.... ....... Klingenlänge 8,5 cm,....
ist ein wenig Grauzone...
zu dem Thema vielleicht doch ein paar Anmerkungen:
Bei der einhändigen Bedienung ist zu unterscheiden, ob ein automatischer Mechanismus die Klinge per "Knopfdruck" aufspringen läßt (Einhandmesser)
oder nicht (das obige Messer hat diesen Mechanismus nicht).
Bei Globetrotter (z.B.) wird bei Messern mit dieser Automatik vorher eine Kopie des Personalausweises verlangt: Beispiel
--> Zitat / Globetrotter homepage
"Seit dem 1.4.2008 ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit der Klingenlänge über 12 cm in der Öffentlichkeit zu führen.
Das Führen wird nur noch bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder
zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt.
Ein gesonderter Ausnahmeantrag ist nicht erforderlich. Die Neuregelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder
anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot
nicht verhindert werden soll.
Ein Verstoß gegen das Führverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden."
--> Info / Stellungname von Böker
Übrigens gibt es hier ein informatives Video zum Thema Messer: 'klick mal'
Typisch deutsch ?!?!
Nee - "überraschender" Weise gibt es auch in Dänemark vergleichbare Regelungen: 'wat ?! wirklich ?!
... und dabei waren die Jungs mal Wikinger
Resumee: wer sein Messer (ob in D oder DK) zum Fischen mit nimmt und es in diesem Sinne sozial-adäquat gebraucht, verhält sich absolut legal.
Wer mit dem gleichen Messer auf dem Rückweg den Hotdog-Verkäufer zu einem "Geschenk" überredet, ist ein Schlingel im illegalen Bereich mit allen Konsequenzen.
sorry kein OT ... soooo muß wech
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Rechtsbehelf :-)) der obige Text kann laienhafte Formulierungen / Anmerkungen enthalten ... sollten Sie Zweifel haben in ihrem sozial-adäquaten Gebrauch des Messers ... fragen Sie ihren gesunden Menschenverstand o. den nächsten Juristen aber nicht mich -
ein Rechtstitel ist hieraus (leider) nicht ableitbar - klingt komisch ... is aber so