fliegen Fischer

Ist Euch in letzter Zeit an der Küste etwas seltsames passiert?
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Broder
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Re: fliegen Fischer

Beitrag von Broder »

Olli hat geschrieben:Ach das kann doch so viele Gründe haben worüber machst du dir Gedanken? :grin:


Gruß Olli
Ich kann da auch kein direkten Zusammenhang erkennen aber das ist wahrscheinlich auch der Grund, vieler Reaktionen hier.
:q:
Nicht bezogen auf ihn jetzt hier aber es gibt soviele Situationen auch in DK, da käme man ja garnicht mehr zum Fischen, wenn man jedesmal per Auto das Weite suchen würde, dass sind doch bloß, wenn überhaupt höchstens mal so Momentaufnahmen eines Angeltages.
Unser Universum funktioniert deshalb nahezu perfekt, weil es für Universen unendlich viel Zeit gibt um unendlich viele Universen zu testen und zu verwerfen bis unser Universum herauskam.
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Re: fliegen Fischer

Beitrag von troutcontrol »

hennes2121 hat geschrieben:
Und was das fotografieren ohne Einwilligung angeht ist das so einfach nicht, sonst könnte ich meine Wildkameras ja aufhängen wo ich will, ohne darauf achten zu müssen, dass keine Menschen aufgenommen werden können. Das ist aber aktueller Stand der Rechtsprechung.
Welche Rechtsprechung? ☺️
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Re: fliegen Fischer

Beitrag von hennes2121 »

troutcontrol hat geschrieben:Welche Rechtsprechung? ☺️
Zum Beispiel die, die dafür gesorgt hat, dass in bisher 2 Bundesländern automatische Wildkameras wegen Datenschutzrechtlicher Bedenken verboten wurden und in anderen Bundesländern, z.B. Niedersachsen nur betrieben werden dürfen, wenn ausgeschlossen ist, dass Menschen mit aufgenommen werden.
Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt, der Trend geht zu weiterer Einschränkung.
TL Hennes
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Re: fliegen Fischer

Beitrag von troutcontrol »

Moin Hennes,
das eine ist die (kunstfreie, automatisierte) Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video-/Kameraüberwachung) durch (festinstallierte) Kameras gemäß § 6b BDSG.
Hierzu hat der Datenschutzbeauftragte seine Meinung, ein Bußgeldverfahren wird bestimmt eines Tages kommen und dann wird sich im Falle des Einspruchs auch ein armer Richter damit befassen müssen.

Das andere ist das (künstlerisch wertvolle :grin: ) Knipsen anderer durch einen Menschen - und was da zulässig ist, ergibt sich ausschließlich aus §§ 22, 23 KunstUrhG:
"Knipsen" immer (auch ohne Einwilligung!), "Verbreiten" zumindest in dem für uns relevanten Fall, dass "die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft (..) erscheinen".
Auf der sicheren Seite ist man insoweit, indem man die Bilder halt nicht veröffentlicht.

:wink:
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Re: fliegen Fischer

Beitrag von Broder »

troutcontrol hat geschrieben: Auf der sicheren Seite ist man insoweit, indem man die Bilder halt nicht veröffentlicht.
Man ist auf der sicheren Seite, wenn die Personen Beiwerk sind. Ich hatte so ein bekloppten Dozenten, der war auch der Ansicht Vorsicht Vorsicht Vorsicht.
Wozu gibt es den diese Klausel, damit man Fotographieren kann auch wenn da Leute rumwuseln..Kieler Woche etc.
Fotograf muß ja seine Brötchen verdienen können, wenn die Person Beiwerk ist hat diese schlechte Karten bei einer Klage, darf hinterher die Prozeßkosten tragen.
Ich würde es nicht tun.
Allenfalls kommt da Unterlassung bei raus und auf kein Fall Kohle für Schadenersatz!
Das lohnt sich definitv nicht!
:wink:
PS.: öffentliche Personen zum Beispiel Merkel, Bürgermeister, Pastor, Statisten auf Mittelalterlichen Märkten usw. darf man knipsen.
PPS.:
Nur eben keine Paparazzifotos. Beispiel: Führstin von Monaco Prozess.
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